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Jedes neue Schuljahr beginnt mit dem Stundenplan des alten Schuljahres. Da an den öffentlichen Schulen in der ersten Unterrichtswoche in der Regel noch kein Nachmittagsunterricht stattfindet, kann der Unterricht an der Musikschule mit dem alten Stundenplan sofort vom ersten Schultag an beginnen.
Etwaige Verschiebungen und Änderungen aufgrund der Stundenpläne der öffentlichen Schulen können dann für die zweite und kommenden Wochen mit den Lehrkräften der Musikschule individuell vereinbart werden.