Häufige Fragen


Grundsätzliches: Sie als Erwachsener schließen für sich oder für Ihr Kind, wenn Sie eine Musikausbildung beginnen wollen, einen Unterrichtsvertrag mit den PMIO/Musikschule Regensburg. Um ein ruhiges und von vorne herein geregeltes Klima zu schaffen, werden vorher ALLE Fragen abgeklärt und erst dann wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen.

Hier: die wichtigsten Fragen, die alle Interessenten immer wieder stellen und die Antworten darauf.

Vertragliche Bindung - wie lange?

Frage: Mir (meinem Kind) hat der Unterricht bei der Probestunde gefallen und ich möchte mit dem Unterricht beginnen. Wie lange lege ich mich jetzt dann eigentlich fest?

Antwort: Überhaupt nicht! Nach der Probestunde bestimmen Sie selbst, wie lange Sie den Unterricht befristen möchten. Diese Befristung wird bei der Anmeldung auf das Formular gestempelt. Sollten Sie (oder Ihr Kind) nach der Befristung weiter lernen wollen, dann gelten die Regelungen zur Abmeldung im Unterrichtsvertrag. Lesen Sie bitte gleich unten weiter!


Beendigung - Abmeldung

Frage: Wie kann ich meine Musikausbildung (die meines Kindes) wieder beenden?

Antwort: Die Unterrichtsbedingungen sehen hierfür eine eindeutige Regelung vor.

  1. Im Zeitraum (6 Monate/1.Halbjahr) vom 1.September bis 28./29. Februar kann man immer zum 1. eines Monats eine Abmeldung einreichen. Diese wird nach Ablauf einer Kündigungszeit von 3 Monaten wirksam und der Unterrichtsvertrag ist damit beendet.
  2. Im Zeitraum (6 Monate/2.Halbjahr) vom 1. März bis 31. Juli ist eine Abmeldung immer zum 31. August möglich. D.h. jede Abmeldung in diesem Zeitraum wird zum 31.August wirksam und der Unterrichtsvertrag ist beendet. Der letzte mögliche Abemeldetermin ist der der 31. Juli.

In jedem Fall muß eine Abmeldung immer schriftlich erfolgen. Man erhält ebenfalls eine schriftliche Bestätigung.

HINWEIS: Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den beiden Abmeldezeiträumen haben! Wir beraten Sie noch einmal ausführlich (0941/565353)!


Warum gibt es eine Kündigungszeit?

Frage: Warum gibt es an einer Musikschule überhaupt eine Kündigungszeit?

Antwort: Die Kündigungszeit dient ausnahmslos zum Schutz der Lehrkräfte. Sie gewährleistet den Lehrkräften über einen bestimmten Zeitraum finanzielle Sicherheit und gewährt  den Lehrkräften zeitlichen Spielraum, ersatzweise neue Schüler in die Ausbildung zu übernehmen.


Wann entfällt eine Kündigungszeit?

Frage: In welchen Ausnahmesituationen brauche ich eine Kündigungszeit NICHT einhalten?

Antwort: Die Kündigungszeit muß nicht eingehalten werden, wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen. Z.B. schwere Erkrankung (Ärztl.Attest), schwerer Unfall mit körperlich langfristigen Auswirkungen (Attest). In jedem dieser Ausnahmefälle können Sie versichert sein, dass Sie von den PMIO aus den vertraglichen Vereinbarungen entlassen werden.


Wenn ich (mein Kind) nicht mehr kommen will?

Frage: Was geschieht mit meinen Unterrichtsbeiträgen, wenn ich (oder mein Kind) während der Abmeldezeit partout nicht mehr am Unterricht teilnehmen will?

Antwort: Wenn Sie (oder Ihr Kind) während der Kündigungszeit den Unterricht nicht mehr in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Gutschrift, die Sie entweder zu späterer Zeit einlösen können, oder auch auf Dritte übertragen können.


Ich (mein Kind) komme mit der Lehrkraft nicht aus

Frage: Wenn ich (oder mein Kind) mit der Lehrkraft nicht mehr auskommen und es unüberwindbare Probleme gibt, kann ich dann sofort kündigen?

Antwort: Sie schließen für sich (oder Ihr Kind) eine vertragliche Vereinbarung mit den PMIO/Musikschule Regensburg und nicht mit der Lehrkraft. In jedem Fall erhalten Sie eine Ersatzlehrkraft, die Sie wiederum durch eine Probestunde kennenlernen dürfen. (Dieses Fallbeispiel ist jedoch bei den PMIO äußerst selten!)


Finanzieller Engpass

Frage: Ich gerate in einen finanziellen Engpass, der es mir in keinster Weise mehr möglich macht, die Unterrichtsgebühr in dieser Höhe weiter zu bezahlen. Was kann ich tun?

Antwort: Sie können die Unterrichtsform reduzieren bzw. minimieren. Dies ist beispielsweise auf die minimalste Form: 20 Min. Einzelunterricht / 1x im Monat möglich. Auch bei dieser Form können Sie Fortschritte erzielen, bevor Sie durch Beendigung des Unterrichtes Erlerntes wieder verlernen und Ihre finanzielle Investition umsonst gewesen ist. Die Unterrichtsgebühren minimieren sich dadurch ebenfalls! Oben genanntes Beispiel minimiert Ihren Unterrichtsbeitrag auf 8,50 € im Monat!


Ausgefallene Unterrichtsstunden

Frage: Was geschieht mit Unterrichtsstunden, die ich (mein Kind) aufgrund von Krankheit, oder wichtigen anderen Terminen nicht einhalten kann?

Antwort: Sie (Ihr Kind) erhalten bei jeder rechtzeitig abgesagten Unterrichtsstunde in jedem Fall eine Nachholstunde. Der Unterrichtsvertrag sieht bezüglich der rechtzeitig abgesagten Unterrichtsstunde eine eindeutige Regelung vor. Als rechtzeitig abgesagt gilt z.B. für die Unterrichtsstunde noch am gleichen Tag eine Absage bis 12.00 Uhr und Sie erhalten eine Nachholstunde.


Kann Jahresgebühr nicht finanzieren

Frage: Ich bezahle für mich/mein Kind die Unterrichtsgebühren jährlich. Kurz vor Fälligkeit der nächsten Jahreszahlung bemerke ich, dass ich die Jahresgebühr nicht finanzieren kann. Habe ich Möglichkeiten zu überbrücken, z.B. ein paar Monate wieder monatlich die Beiträge zu entrichten, oder bin ich fest gebunden?

Antwort: Sie können selbstverständlich bei Fälligkeit der nächsten Jahreszahlung auf monatliche Zahlungsweise umstellen, oder aber auch auf eine Halbjahreszahlung. Zu jedem Zeitpunkt können Sie aber auch wieder den Genuß der Jahreszahlung erhalten, wenn Sie dann später wieder von monatlicher Zahlungsweise auf die jährliche Zahlungsweise umstellen wollen.


Ferien auch bezahlen?

Frage: Muß ich jetzt die Ferien an der Musikschule auch mit bezahlen?

Antwort: Nein! Sie entrichten für den Musikunterricht eine Jahresgebühr. D.h. Sie bezahlen alle Unterrichtsstunden des gesamten Schuljahres, die in der Regel zwischen 33 und 35 Stunden ausmachen, auf einmal. Wer die Jahresgebühr nicht auf einmal bezahlen möchte, kann in kleinen monatlichen Raten mit einem Aufschlag von 10% die Jahresgebühr beqem in 12 Beiträgen begleichen. Die Auffassung, daß bei monatlichen Beiträgen auch Ferienzeiten mitbezahlt werden, ist von vorne herein falsch.

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